Pflegeleistungen erleichtern den Alltag
Häusliche Krankenpflege (SGB V)
- Pflege zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten
- Behandlungspflege
Pflegerische Versorgung (SGB XI)
- Grundpflegerische Versorgung, z.B. Baden, Duschen, Waschen etc.
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Verhinderungspflege
Beratungsgespräche (§ 37.3 SGB XI)
- Von der Pflegekasse geforderte Beratung für Bezieher von Pflegegeld
Betreuungsleistungen / Entlastungsangebote (§45b SGB XI)
nach dem Pflegeergänzungsgesetz
- Betreuung von Pflegebedürftigen als Einzelbetreuung, z.B. für Demenzkranke sowie für geistig Erkrankte bzw. geistig Behinderte
- Betreuung von Pflegebedürftigen als Gruppenbetreuung
- Begleitung zum Arzt, Frisör, Einkaufen
Beratung, Pflegebegleitung (§ 45 SGB XI)
- Beratung von pflegenden Angehörigen
- Pflegebegleitende Beratungen, z.B. Optimierung der häuslichen Abläufe, Abstimmung medizinischer Versorgung mit dem/der Hausarzt*in, Urlaubsvertretungen, Haushaltshilfen
Tagespflege (§ 41 SGB XI)
- Mo – Fr von 8 bis 17 Uhr
Auf Wunsch mit Fahrdienst
Hausnotruf
Mittagessen „Bringdienst“
Beratung heißt auch, Ihre Fragen zu beantworten
- Wie helfe ich bei der Nahrungsaufnahme?
- Kann ich bei der Körperpflege durch andere Griffe Kräfte sparen und Schmerzen vermeiden?
- Stimmen die Voraussetzungen – wie z.B. die Höhe des Bettes?
- Was ist zu tun, wenn ich Erholung benötige oder durch eigene Krankheit ausfalle?
- Was zahlen die Kassen?
- Welchen Antrag muss ich ausfüllen?
Informations-Broschüren rund um Pflege und Betreuung sind kostenlos.